Schadensanalyse

Aufnahme von Schäden mit gutachterlicher Stellungnahme.

Bedingt durch den Alterungsprozess der Immobilien wird es immer wichtiger, bei anstehendem Sanierungsbedarf durch eine vernünftige Grundlagenermittlung, den notwendigen Sanierungsumfang fachmännisch festzustellen und die richtigen Maßnahmen zur Werterhaltung einzuleiten.

Nach unserer festen Überzeugung, sind nur so die Kosten längerfrisitg in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

Darüber hinaus kommt  es insbesondere bei Mietverhältnissen immer mehr zu Auseinandersetzungen (bis hin zu gerichtlichen Verfahren) hinsichtlich angeblich bestehender Baumängel und damit zusammenhängend mit der Inanspruchnahme von Mietminderungen. Klassiches Beispiel ist hier die Schimmelbildung.

Letztendlich hilft hier nur die fachmännische Beurteilung der Ist-Situation ( unterstützend mit entsprechenden Messungen) und ggf. die Stellungnahme hinsichtlich einer evtl. Verbesserung der aktuellen Situation. Auch für die Abwendung unberechtigter Forderungen, wird es notwendig sein, ein fachmännisches Urteil einzuholen.

Wir, d.h. unsere Experten  helfen Ihnen gerne bei der Planung von anstehenden Sanierungen bzw. bei der Abwendung von unberechtigten Forderungen.

 Wir machen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.