Mietverwaltung

Vor Beginn des Mietverhältnisses

Die erste Voraussetzung für ein gutes Mietverhältnis ist die Auswahl eines für das Mietobjekt geeigneten und zahlungsfähigen Mieters.

Wir suchen für Sie über führende Internet-Portale (ImmoScout) sowie ergänzend, wenn notwendig, in Print-Medien geeignete Mieter. Dabei wird Ihre Immobilie durch attraktives Bildmaterial und Planunterlagen mediengerecht präsentiert.

Wir nehmen die Besichtigungstermine mit Interessenten wahr.

Als Mitglied bei Creditreform überprüfen wir die Bonität vor Abschluss von Mietverträgen.

Sobald ein geeigneter Mieter gefunden wurde, erstellen wir einen zeitgemäßen und auf das Mietobjekt zugeschnittenen Mietvertrag und schliessen diesen mit dem neuen Mieter ab. Wir planen die in den Mietvertrag einfließenden Betriebs- und Heizkosten-Vorauszahlungen. Zur Ermittlung einer markgerechten Miete kann auch ein Mietwertgutachten und eine Wohnflächenberechnung erstellt werden. Nur ein gut ausgearbeiteter und transparenter Mietvertrag vermeidet zukünftige Auseinandersetzungen.

Soweit notwendig, werden durch uns  Instandsetzungsarbeiten, die durch den Vermieter zu erledigen sind, geplant, ausgeschrieben, vergeben und nach Durchführung abgenommen.

Wir übergeben die Mietsache zum Übergabezeitpunkt an den neuen Mieter, erstellen hierüber ein Protokoll und vereinbaren mit dem neuen Mieter durch ihn zu übernehmenden Instandsetzungsarbeiten.

Während des Mietverhältnisses

Wir pflegen den Kontakt zu den Mietern und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Bei Meldung von bauseitigen Schäden bzw. Problemen wird durch unseren Bauingenieur eine Schadensaufnahme (ggf. mit notwendigen Messungen) durchgeführt und eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme angefertigt.

Unter Abstimmung mit dem Vermieter können zur nachhaltigen Kosteneinsparung Energie einsparende Maßnahmen über ein Energie-Gutachten festgestellt  und evtl. Fördermittel beantragt werden.

Über eine Lebenszyklus-Kostenplanung können die Kosten für die gesamte Lebensdauer des Objektes ermittelt und hinsichtlich des Erhaltungs- und Unterhaltungs-Aufwandes ermittelt werden.

Wir überwachen den pünktlichen Eingang der Mieten und Nebenkosten und mahnen evtl. Rückstände zeitnah an.
Wir vertreten den Vermieter bei evtl. gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Mieter.

Wir machen, soweit möglich, Mieterhöhungen gegenüber dem Mieter geltend. Ggf. wird ein Mietwert-Gutachten von uns erstellt. Darüber hinaus haben wir ausreichend Vergleichsmieten zur Hand. Wenn notwendig, werden auch juristische Schritte eingeleitet und begleitet.

Wir erstellen jeweils am Ende eines Wirtschaftsjahres entsprechend der Betriebs- und Heizkosten-Verordnung eine Nebenkosten- und Heizkosten-Abrechnung für den Mieter und entsprechende Abrechnungsunterlagen für den Vermieter (Miethausabrechnung) und ermitteln die jeweils angepassten und notwendigen neuen Vorauszahlungen für die nachfolgende Abrechnungsperiode.

Am Ende des Mietverhältnisses

Bei Kündigung durch den Mieter überprüfen wir die Berechtigung und wehren evtl. unberechtigte Kündigungen ab.

Bei Mieterwechsel werden zeitanteilige Nebenkosten- und Heizkosten-Abrechnungen erstellt.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist nehmen wir den Mietgegenstand ab und protokollieren evtl. Schäden im Rahmen eines Abnahmeprotokolles. Wir vereinbaren mit dem Mieter die notwendigen Instandsetzungsarbeiten und nehmen diese termingerecht ab.

Sollte der Wunsch zur Aufgabe des Mietverhältnisses auf Seiten des Vermieters bestehen, so übernehmen wir in begründeten Fällen die notwendigen Schritte zur Räumung. Soweit anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muß, übernehmen wir die notwendige Zuarbeit an die Kanzlei.